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   SG Detmold, 31.03.2015 - S 2 SO 44/12   

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https://dejure.org/2015,10649
SG Detmold, 31.03.2015 - S 2 SO 44/12 (https://dejure.org/2015,10649)
SG Detmold, Entscheidung vom 31.03.2015 - S 2 SO 44/12 (https://dejure.org/2015,10649)
SG Detmold, Entscheidung vom 31. März 2015 - S 2 SO 44/12 (https://dejure.org/2015,10649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe für Restkosten einer Schulung im Umgang mit dem Blindenstock (LPF-Training) - Leistungsausschluss der privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der nicht aus Mitteln der Beamtenbeihilfe übernommenen Restkosten der Schulung im Umgang mit dem Blindenstock (LPF-Training)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus SG Detmold, 31.03.2015 - S 2 SO 44/12
    Wie sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Petö-Therapie vom 29.09.2009 zum Aktenzeichen B 8 SO 19/08 R ergibt, kommt eine Abgrenzung ohnehin nicht anhand von Leistungsgegenständen in Betracht, sondern allenfalls anhand des Leistungszwecks.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12

    Anspruch des behinderten Schulkindes auf Bewilligung einer Maßnahme zur Erlangung

    20 Nach diesen Maßgaben ist ein LPF-Training bei schulpflichtigen Kindern in aller Regel - wie auch hier - als eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung anzusehen, die den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht und erleichtert (ähnlich bereits Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris Rn. 19 ff. zu einer Autismus-Therapie; vgl. auch SG Detmold, Urteil vom 21. Juli 2009 - S 2 SO 46/09 - juris Rn. 14; SG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2008 - S 22 (29) SO 7/07; a.A.: SG Detmold, Urteil vom 31. März 2015 - S 2 SO 44/12 - medizinische Rehabilitationsleistung i.S. des § 26 SGB IX für den Umgang mit einem Hilfsmittel, Blindenstock).
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